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Die Firmung ist nach Taufe und (Erst-)Kommunion das dritte Sakrament der Eingliederung in die katholische Kirche. Sie soll die junge Christin, den jungen Christen stärken, das Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich im Sinne Jesu in der Welt zu engagieren. Mit dem Zeichen der Handauflegung durch den Firmspender (oft ein Bischof) wird den Heranwachsenden der Heilige Geist, Gottes Kraft für ihr Leben zugesprochen. In diesem Sinne ist die Firmung eine Feier der Mündigkeit, die die eigene Entscheidung der Firmandinnen und Firmanden in den Mittelpunkt stellt. Sie wird im Kanton Zürich daher überwiegend zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr gefeiert. In einem vorbereitenden Firmkurs setzen sich die jungen Frauen und Männer mit zentralen Lebens- und Glaubensfragen auseinander. Näheres dazu in der Rubrik Religionsunterricht.

Natürlich können sich auch ältere Erwachsene firmen lassen. Details besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch. Melden Sie sich im Pfarramt.