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  • Möchten Sie (wieder) zur katholischen Kirche gehören?

Immer wieder gibt es Menschen, die in die kirchliche Gemeinschaft zurückkehren bzw. neu dazu gehören möchten, obwohl es in einer Zeit zunehmender Individualisierung nicht mehr selbstverständlich ist, sich zur Kirche am Ort zu bekennen.

  • Die Gründe sind dabei so vielfältig wie die Menschen und das Leben selbst:
  • Die Geburt eines Kindes…
  • Die Frage nach einem kirchlichen Begräbnis…
  • Der Austausch mit Menschen, die (wieder) neugierig gemacht haben, auf die Botschaft und das Leben Jesu…
  • Der Wunsch nach einer kirchlichen Hochzeit…
  • Ein persönlicher Schicksalsschlag…
  • Die Wertschätzung des gesellschaftlichen Engagements der Kirchen…
  • Der Wunsch, mit der Kirchensteuer einen Solidaritätsbeitrag zu leisten für Menschen, die in der Kirche Beratung oder Hilfe finden…
  • Glaubens- oder Lebensfragen, die keine Ruhe lassen…

…oder ganz andere Gründe…

Der (Wieder-)Eintritt in die katholische Kirche ist in solchen Fällen immer möglich. Wenn Sie bereits Mitglied waren und ohne Gründe anzugeben ausgetreten sind, reicht ein formloses Schreiben. Wenn Sie bei ihrem Austritt Glaubensgründe angegeben haben oder neu katholisch werden möchten, melden Sie sich im Pfarramt.

Wir kommen gern mit Ihnen ins Gespräch.

Möchten Sie nicht mehr zur katholischen Kirche gehören?

Wir bedauern das sehr, können aber verstehen, dass es ganz unterschiedliche persönliche und kirchliche Gründe geben kann, die zu einer solchen Überlegung führen. Wir laden Sie herzlich ein, vor einem endgültigen Entscheid, den Kontakt mit uns zu suchen. Ihre Erfahrungen und Überlegungen interessieren uns und wir sind jederzeit gern zu einem Gespräch bereit.

Sollten Sie sich zu einem Austritt entscheiden, ist dieser offiziell zu richten an die Behörde unserer Kirchgemeinde (zu der unsere Pfarrei auf staatskirchlicher Ebene gehört):  Röm.-kath. Kirchgemeinde Uster, Neuwiesenstrasse 17a, 8610 Uster. Sie können auch an unser Pfarramt schreiben (aber bitte nicht an das Pfarramt St. Andreas Uster).

Wir empfehlen Ihnen, Ihr persönliches Umfeld über diesen Schritt zu informieren, da mit dem Austritt der bis dahin durch die Kirchensteuer abgegoltene Anspruch auf seelsorgliche Dienste entfällt. Sollten Sie im Einzelfall dennoch den Wunsch nach einer seelsorglichen Unterstützung haben, melden Sie sich bitte trotzdem bei uns.